Dieser Artikel richtet sich an Menschen, die gerade Deutsch lernen und in die Pflege wechseln wollen. Vielleicht lebst du schon in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und arbeitest in einem anderen Beruf. Vielleicht bist du noch in deinem Herkunftsland und planst den Umzug. Beides behandeln wir hier. Wenn du schon einen Pflegeabschluss aus deinem Land hast, ist dein Weg meistens die Anerkennung, nicht eine neue Ausbildung. Dazu mehr in unserem Artikel Deutsch für Pflegekräfte.
So ist die Pflegeausbildung aufgebaut
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Pflegeberufegesetz. Es hat die drei früheren Ausbildungen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege) zu einer generalistischen Ausbildung zusammengelegt. Der Abschluss heißt Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder neutral Pflegefachperson.
Die Eckdaten stehen im Gesetz und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung:
- Dauer: drei Jahre in Vollzeit, in Teilzeit bis zu fünf Jahre.
- Mindestens 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht an der Pflegeschule.
- Mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtungen. Die Praxis hat also mehr Gewicht als der Unterricht.
- Am Ende steht eine staatliche Prüfung.
Die ersten beiden Jahre sind für alle gleich. Vor dem dritten Jahr kannst du entscheiden, ob du generalistisch weitermachst oder dich auf Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege spezialisierst. Der generalistische Abschluss wird in der ganzen EU anerkannt.
Der Bedarf ist groß. Nach der Vorausberechnung des Statistischen Bundesamts (Destatis) könnten 2034 zwischen 90.000 und 350.000 Pflegekräfte fehlen. Viele Krankenhäuser und Pflegeheime bilden deshalb auch Menschen aus, die Deutsch als Zweitsprache sprechen.
Ausbildung, Studium oder Pflegeassistenz
Es gibt drei Wege in die Pflege. Sie unterscheiden sich in Dauer, Zugang und Abschluss:
Weg | Dauer | Abschluss | Vergütung | Übliches Deutschniveau |
|---|---|---|---|---|
Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann | 3 Jahre (Vollzeit) | Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit staatlicher Prüfung | Ja, monatlich | B1 oder B2, je nach Bundesland |
Pflegestudium (Bachelor) | Mindestens 3 Jahre | Bachelor und Berufszulassung als Pflegefachperson | Ja, seit 2024 | Legt die Hochschule fest, meist höher |
Pflegehilfe oder Pflegeassistenz | 1 bis 2 Jahre, je nach Bundesland | Pflegehelfer/in oder Pflegeassistent/in | Nicht immer | B1 bis B2 |
Für die meisten, die ohne Vorbildung starten, ist die Ausbildung der realistischste Weg. Der Zugang ist leichter als beim Studium, die Vergütung beginnt im ersten Monat, und mit dem Abschluss arbeitest du genauso als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann wie jemand mit Bachelor.
Die Pflegehilfe ist kürzer, führt aber nicht zum Abschluss als Pflegefachperson. Wenn du danach die volle Ausbildung machst, kann sie um bis zu ein Drittel verkürzt werden. Die Pflegehilfe ist derzeit Ländersache. Ab dem 1. Januar 2027 gilt das neue Pflegefachassistenzgesetz: Dann gibt es eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz, in der Regel 18 Monate in Vollzeit, mit Vergütung. Zugangsvoraussetzung ist meistens ein Hauptschulabschluss.
Voraussetzungen für die Ausbildung
1. Ein anerkannter Schulabschluss
Das Gesetz verlangt einen mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss. Es reicht auch ein Hauptschulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, oder eine abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung.
Hast du deinen Schulabschluss im Ausland gemacht, entscheidet die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslands, in dem du wohnst oder wohnen wirst, ob er gleichwertig ist. Dann bekommst du eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit. Anerkannt werden nur abgeschlossene Abschlüsse, keine einzelnen Schuljahre. Die zuständige Stelle findest du über das Portal Anerkennung in Deutschland oder die Datenbank anabin. Kümmere dich früh darum, denn ohne diesen Nachweis kann die Pflegeschule dich nicht zulassen.
2. Deutsch auf B1 oder B2
Das Pflegeberufegesetz verlangt die Deutschkenntnisse, die man für den Beruf braucht, nennt aber kein festes Niveau. Laut Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung, wird je nach Bundesland B1 oder B2 verlangt. Dazu kommen die Regeln der einzelnen Pflegeschule. Frag vor der Bewerbung bei der Schule oder beim Krankenhaus nach, welches Niveau und welches Zertifikat sie akzeptieren. Zertifikate von ÖSD, Goethe-Institut und telc sind gleichwertig.
Aus dem Unterricht kann ich dir eins sagen: Auch wenn du mit B1 angenommen wirst, solltest du während der Ausbildung auf B2 hinarbeiten. Die staatliche Prüfung ist auf Deutsch, ebenso die Pflegedokumentation, der Unterricht in Anatomie und Arzneimittellehre und die Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten. Wer mit knappem B1 startet, merkt das spätestens bei der ersten Klausur.
3. Weitere Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung.
- Polizeiliches Führungszeugnis (oder ein entsprechendes Dokument aus deinem Herkunftsland).
- Ein Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst, der mit einer Pflegeschule zusammenarbeitet.
Was du während der Ausbildung verdienst
Die Ausbildung wird vergütet. Wie viel, hängt vom Arbeitgeber und von der Region ab. Ein guter Richtwert ist der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD-Pflege). Seit dem 1. Mai 2026 gelten diese Bruttobeträge pro Monat:
Ausbildungsjahr | Bruttovergütung pro Monat (TVAöD-Pflege, ab Mai 2026) |
|---|---|
1. Jahr | 1.490,69 € |
2. Jahr | 1.552,07 € |
3. Jahr | 1.653,38 € |
Private, kirchliche und freie Träger haben eigene Tarife und zahlen teils andere Beträge. Oft kommen Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste dazu. Von den Bruttobeträgen gehen Steuern und Sozialabgaben ab.
Für das Visum zählt die Vergütung als Lebensunterhalt, wenn sie mindestens 1.048 € brutto im Monat beträgt (Make it in Germany, Stand 2026). Die Beträge im öffentlichen Dienst liegen darüber. Bei anderen Arbeitgebern lohnt sich ein Blick in den Vertrag.
Du lebst schon in Deutschland?
Dann brauchst du kein neues Visum. Entscheidend ist dein jetziger Aufenthaltstitel. Nach § 4a Aufenthaltsgesetz muss jeder Aufenthaltstitel erkennen lassen, ob du arbeiten darfst und ob es Beschränkungen gibt. Eine Ausbildung zählt als Beschäftigung. Steht in deinem Titel „Erwerbstätigkeit erlaubt“, kannst du in der Regel direkt eine Ausbildung beginnen. Ist dein Titel an eine bestimmte Beschäftigung gebunden oder steht dort eine Beschränkung, sprich vor Vertragsunterschrift mit deiner Ausländerbehörde. Mit EU-Staatsangehörigkeit brauchst du keinen Aufenthaltstitel.
Ein Vorteil, den viele nicht kennen: Das BAMF fördert Berufssprachkurse für Azubis mit Migrationsgeschichte. Sie laufen ausbildungsbegleitend über ein Berufsschuljahr, meist mit 70 bis 150 Unterrichtseinheiten, und sind für Teilnehmende kostenlos. Die Pflege ist eine der vier Berufsgruppen, für die es diese Kurse gibt. Du brauchst dafür eine Teilnahmeberechtigung vom BAMF; das geht auch, wenn du den Ausbildungsvertrag schon hast, die Ausbildung aber noch nicht begonnen hat. Diese Kurse ersetzen nicht das Deutsch, das du für die Bewerbung brauchst. Sie helfen dir aber, Berufsschule und Prüfung zu schaffen.
Das Visum für die Ausbildung (§ 16a AufenthG)
Lebst du noch außerhalb der EU und hast keine EU-Staatsangehörigkeit, brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung nach § 16a Aufenthaltsgesetz. Das Wichtigste:
- Konkreter Ausbildungsplatz: Du brauchst einen zugesagten Platz in Deutschland.
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Bei betrieblicher Ausbildung prüft sie, ob du zu denselben Bedingungen eingestellt wirst wie deutsche Auszubildende. Das läuft intern zwischen den Behörden.
- Deutsch: In der Regel wird B1 verlangt. Kein Nachweis ist nötig, wenn die Schule deine Kenntnisse schon geprüft hat oder wenn du in Deutschland einen vorbereitenden Deutschkurs machst.
- Lebensunterhalt: über die Vergütung (mindestens 1.048 € brutto) oder, wenn sie nicht reicht, über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung.
- Nebenjob: Du darfst bis zu 20 Stunden pro Woche in einer Beschäftigung arbeiten, die mit der Ausbildung nichts zu tun hat.
Nach dem Abschluss hast du bis zu 18 Monate Zeit, eine Stelle in deinem Beruf zu suchen. Nach zwei Jahren Berufstätigkeit kannst du eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn du die übrigen Voraussetzungen erfüllst. Einen Überblick über weitere Aufenthaltswege findest du in unserem Artikel zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2026.
Und wenn du noch keinen Ausbildungsplatz hast?
Dafür gibt es das Visum zur Ausbildungsplatzsuche (§ 17 AufenthG). Damit kannst du bis zu neun Monate in Deutschland bleiben und dich bewerben. Voraussetzungen: Du bist jünger als 35 Jahre, sprichst Deutsch auf B1, hast einen Schulabschluss mit Hochschulzugang (oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule) und weist mindestens 1.091 € pro Monat auf einem Sperrkonto nach (Wert 2026). Was beim Umzug sonst noch zu beachten ist, steht in unserem Artikel Nach Deutschland auswandern.
Pflege studieren
Seit der Reform von 2020 kannst du Pflege auch als Bachelor an einer Hochschule studieren. Das Studium dauert mindestens drei Jahre, enthält Praxisphasen und führt zur selben Berufszulassung wie die Ausbildung. Seit dem 1. Januar 2024 bekommen Studierende nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz während des ganzen Studiums eine Vergütung, auf Grundlage eines Vertrags mit einer Einrichtung.
Die Hürde ist der Hochschulzugang. Ob dein ausländischer Schulabschluss dafür reicht, hängt von Land und Abschluss ab. Manchmal brauchst du zuerst ein Studienkolleg oder Studienjahre im Herkunftsland. Prüfen kannst du das mit dem Tool von uni-assist, das auf anabin beruht. Für ein Studium auf Deutsch verlangen Hochschulen meist mehr als Pflegeschulen, oft C1 mit DSH oder TestDaF. Die genauen Anforderungen stehen bei der jeweiligen Hochschule.
Welches Deutsch du im Alltag brauchst
Schon im ersten Praxiseinsatz sprichst du mit Patientinnen, Angehörigen und Kolleginnen. Eine Schicht beginnt meist mit der Übergabe, zum Beispiel: „Herr Weber hatte heute Nacht Schmerzen und hat schlecht geschlafen.“ Du musst so etwas verstehen, nachfragen und selbst weitergeben können. Typische Sätze aus den ersten Wochen:
- „Haben Sie Schmerzen? Wo genau?“
- „Ich messe jetzt Ihren Blutdruck.“
- „Möchten Sie etwas trinken?“
- „Ich habe diese Woche Frühdienst.“
Achte auf das Sie: Patientinnen und Patienten siezt du. Unter Kolleginnen wird oft geduzt, aber nicht überall. Wer zwischen du und Sie hin- und herspringt, fällt auf einer Station schnell auf. Schwierig sind für viele auch die Pflegedokumentation (kurze, sachliche Sätze im Präteritum oder Perfekt) und das Telefonieren mit Ärztinnen, Apotheken oder Angehörigen.
Von null bis B1 durchläufst du A1, A2 und B1. Bei uns sind das sieben Subniveaus mit jeweils 30 Stunden Live-Unterricht und 30 Stunden begleitetem Lernen auf der Lernplattform. Im Intensivkurs (zwei oder mehr Termine pro Woche) erreichst du B1 in etwa 12 Monaten inklusive Pausen, im Extensivkurs (ein Termin à 2,5 Stunden pro Woche) in etwa 21 Monaten. Verlangt dein Bundesland B2, kommen vier Subniveaus dazu. Wenn du schon in Deutschland lebst und tagsüber arbeitest, ist der Extensivkurs am Abend oft die realistischere Wahl.
Sobald die allgemeine Grundlage steht, lohnt sich Fachwortschatz. Unser Kurs Deutsch für Pflegekräfte A2/B1 übt die Sprache der Pflegesituationen: Übergabe, Anamnese, Dokumentation, Gespräche mit Angehörigen. Für das Zertifikat kannst du zwischen ÖSD, Goethe-Institut und telc wählen. Unser Prüfungszentrum in Buenos Aires (ARG 001) nimmt ÖSD-Prüfungen von A1 bis B2 ab, auf Papier und vor Ort. Wer in Deutschland lebt, legt die Prüfung meist bei einem Zentrum in der Nähe ab. Zur Vorbereitung auf B1 hilft dir unser ÖSD-B1-Modelltest mit Übungen.
Österreich und die Schweiz
Österreich. Den Abschluss in der gehobenen Pflege (diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege) bekommst du über ein dreijähriges Bachelorstudium an einer Fachhochschule. Kürzer sind die Pflegeassistenz (etwa ein Jahr) und die Pflegefachassistenz (zwei Jahre). Ein weiterer Weg ist die Pflegelehre: drei Jahre für die Pflegeassistenz oder vier Jahre für die Pflegefachassistenz. Damit hast du noch kein Diplom, kannst aber danach an einer Fachhochschule weitermachen.
Schweiz. Der häufigste Weg ist die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann HF an einer Höheren Fachschule. Sie dauert je nach Vorbildung eineinhalb bis drei Jahre. Daneben gibt es den Bachelor in Pflege an einer Fachhochschule. In beiden Ländern gelten eigene Aufenthaltsregeln; informiere dich vor der Bewerbung bei den dortigen Behörden.
Du hast schon einen Pflegeabschluss?
Dann musst du in der Regel nicht von vorn anfangen. Üblich ist die Anerkennung deines Abschlusses, für die meist Deutsch auf B2 verlangt wird. Schritte, Behörden und Gehälter beschreiben wir im Artikel Deutsch für Pflegekräfte.
Häufige Fragen
Kann ich die Pflegeausbildung ohne Deutschkenntnisse machen?
Nein. Unterricht, Praxis und staatliche Prüfung sind auf Deutsch. Die Schulen verlangen meist B1 oder B2, je nach Bundesland, und für das Ausbildungsvisum wird in der Regel B1 verlangt.
Wie lange dauert die Pflegeausbildung?
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert drei Jahre in Vollzeit oder bis zu fünf Jahre in Teilzeit. Das Pflegestudium dauert mindestens drei Jahre.
Wie viel verdiene ich in der Pflegeausbildung?
Im öffentlichen Dienst zahlt der TVAöD-Pflege seit Mai 2026 zwischen 1.490,69 € brutto im ersten und 1.653,38 € im dritten Ausbildungsjahr. Andere Arbeitgeber können andere Beträge zahlen.
Ich lebe schon in Deutschland. Brauche ich ein Visum für die Ausbildung?
Nein, aber dein Aufenthaltstitel muss eine Beschäftigung erlauben. Steht dort eine Beschränkung, kläre die Ausbildung vorher mit deiner Ausländerbehörde.
Gibt es eine Altersgrenze?
Für das Ausbildungsvisum nach § 16a wird keine Altersgrenze genannt. Für das Visum zur Ausbildungsplatzsuche schon: Du musst jünger als 35 Jahre sein.
Welches Deutschzertifikat brauche ich?
Zertifikate von ÖSD, Goethe-Institut und telc sind gleichwertig. Frag bei der Pflegeschule oder beim Krankenhaus, welches Niveau verlangt wird, denn das unterscheidet sich je nach Bundesland.
Dein nächster Schritt
Mach zuerst unseren Einstufungstest: Er ist kostenlos, dauert etwa 30 Minuten und wird von ÖSD-Prüfenden ausgewertet. Danach empfehlen wir dir den passenden Kurs, und ab A2 kannst du Deutsch für Pflegekräfte A2/B1 dazunehmen. Alle Termine findest du unter Alle Kurse.

Über den Autor
Daniel ist Politikwissenschaftler, DaF-Lehrer und ÖSD-Prüfer am Sprachzentrum Buenos Aires, dem offiziellen ÖSD-Prüfungszentrum in Argentinien. Er begleitet seit Jahren Kursteilnehmende vom ersten Niveau bis zur Prüfung und kennt die typischen Fragen und Hürden beim Deutschlernen.
Quellen
- Pflegeberufegesetz § 6 (Dauer)
- Pflegeberufegesetz § 11 (Zugang zur Ausbildung)
- Pflegeberufegesetz § 2 (Deutschkenntnisse und Erlaubnis)
- Pflegeberufegesetz § 38 (Pflegestudium)
- PflAPrV § 1 (Unterrichts- und Praxisstunden)
- Aufenthaltsgesetz § 16a
- Aufenthaltsgesetz § 4a (Erwerbstätigkeit)
- Make it in Germany: Ausbildung Pflegefachkraft
- BAMF: Berufssprachkurse für Azubis
- BMG: Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
- Make it in Germany: Visum zur Berufsausbildung
- TVAöD-Pflege-Tabelle (ab Mai 2026)
- Anerkennung in Deutschland: Anerkennung von Schulabschlüssen
- uni-assist: Check Hochschulzugang
- Hochschule Bremen: Vergütung im Pflegestudium ab 2024
- Destatis: Pflegekräftevorausberechnung
- AMS Österreich: Pflegeberufe
- BMWET Österreich: Pflegelehre
- berufsberatung.ch: Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF