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Lesezeit: 9 Minuten | Kategorie: Leben in DACH

 

Wer als Ehepartnerin oder Ehepartner aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland oder Österreich nachziehen will, braucht in den meisten Fällen schon vor der Einreise einen Deutschnachweis auf Niveau A1. Anerkannt sind die A1-Prüfungen von ÖSD, telc und Goethe, die gleichwertig sind; das Zertifikat sollte in der Regel nicht älter als ein Jahr sein. In der Schweiz genügt beim Nachzug zu Personen aus Drittstaaten mit B- oder C-Bewilligung A1 mündlich oder die Anmeldung zu einem Sprachkurs, der zu A1 führt. Ohne Vorkenntnisse dauert der Weg zu A1 etwa 3 Monate im Intensivkurs oder 6 Monate im Extensivkurs, plus ein paar Wochen Prüfungstraining.

 

Es gibt wichtige Ausnahmen. In Deutschland hängt viel davon ab, welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltstitel die Person hat, die schon hier lebt. Dieser Artikel richtet sich an beide Seiten: an dich, wenn du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebst und deine Frau oder dein Mann nachkommen soll, und an dich, wenn du selbst nachziehst und vielleicht schon ein bisschen Deutsch kannst.

 

Deutschland: die Regel und ihre Ausnahmen

 

Nach § 30 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes muss sich der nachziehende Ehegatte „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Das entspricht dem Niveau A1. Die Regel gilt entsprechend auch beim Nachzug zu Deutschen (§ 28), dort mit Sonderregeln für Fälle, in denen der Spracherwerb nicht zumutbar ist.

 

Der Punkt, den viele übersehen: Bei mehreren Ausnahmen zählt nicht die Staatsangehörigkeit der nachziehenden Person, sondern die der Person in Deutschland, und deren Aufenthaltstitel.

 

Wann kein A1-Nachweis nötig ist

 

  • Die Person in Deutschland ist Fachkraft: Blaue Karte EU, ICT-Karte, Aufenthaltstitel als Fachkraft (§§ 18a, 18b), als Forschende (§ 18d) oder als Selbstständige (§ 21) und einige weitere. Make it in Germany schreibt dazu, dass in der Regel kein bestimmtes Deutschniveau nötig ist.
  • Die Person in Deutschland hat eine bestimmte Staatsangehörigkeit: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich oder USA (§ 41 Aufenthaltsverordnung).
  • Die Person in Deutschland ist EU-, EWR- oder Schweizer Bürgerin bzw. Bürger und lebt mit Freizügigkeit hier, zum Beispiel eine Italienerin, die in Köln arbeitet.
  • Krankheit oder Behinderung machen den Nachweis unmöglich.
  • Erkennbar geringer Integrationsbedarf: in der Regel ein Hochschulabschluss und zusätzlich eine positive Prognose. Der Abschluss allein reicht nicht.
  • Offenkundige Deutschkenntnisse, also etwa B2-Niveau, das sofort erkennbar ist. Die Botschaft Mexiko führt kein Sprachinterview: Bring Belege mit. Bei Zweifeln ist doch ein Zertifikat nötig.
  • Spracherwerb im Einzelfall unmöglich oder unzumutbar. Die Deutsche Botschaft Mexiko nennt als Richtwert ein Jahr ernsthafter, erfolgloser Bemühungen.
  • Sorgeberechtigte Eltern eines minderjährigen deutschen Kindes.
  • Die Person in Deutschland ist asylberechtigt oder hat internationalen Schutz (bestimmte Titel), und die Ehe bestand schon, als sie nach Deutschland gezogen ist.

 

Ein paar Beispiele aus dem Alltag: Du bist Deutscher und hast in Buenos Aires geheiratet. Deine Frau braucht A1. Du kommst aus Kolumbien, arbeitest in Frankfurt mit Blauer Karte und dein Mann soll nachziehen: Er braucht keinen A1-Nachweis. Du bist Kanadierin und lebst in Leipzig: Auch dein Ehepartner aus Peru braucht keinen. Argentinien, Chile, Kolumbien, Mexiko oder Peru stehen übrigens nicht in § 41 Absatz 1. Für Brasilien, El Salvador und Honduras (sowie Andorra, Monaco und San Marino) enthält § 41 Absatz 2 eine engere Regel, die nur ohne Erwerbstätigkeit gilt. Ob sie im Einzelfall hilft, klärst du mit der Botschaft.

 

Hier geht es nur um Ehegatten. Für Kinder gelten andere Regeln. Wenn du den ganzen Umzug planst, hilft dir unser Artikel über das Auswandern nach Deutschland; zu den Aufenthaltstiteln für Fachkräfte findest du mehr unter Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2026.

 

Österreich: Deutsch vor Zuzug

 

In Österreich heißt die Regel „Deutsch vor Zuzug“ (§ 21a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz). Drittstaatsangehörige ab 14 Jahren müssen beim Erstantrag auf bestimmte Aufenthaltstitel, darunter Titel für Familienangehörige, Deutsch auf A1-Niveau nachweisen. Das Gesetz sagt ausdrücklich: Das Sprachdiplom darf bei der Vorlage nicht älter als ein Jahr sein.

 

Laut der offiziellen Plattform Work in Austria werden in der Regel Diplome von ÖIF, ÖSD, telc und Goethe anerkannt. Ausnahmen gibt es für Kinder unter 14, aus gesundheitlichen Gründen (mit amtsärztlichem Gutachten), für Angehörige bestimmter Titelinhaber wie Besonders Hochqualifizierte oder Inhaber der Blauen Karte und für Angehörige von Schutzberechtigten. Work in Austria nennt außerdem ein Hochschulstudium oder die Universitätsreife als Ersatz für den A1-Nachweis. Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die in Österreich ihre Freizügigkeit nutzen, und ihre Angehörigen gilt die Regel nicht. Wer dagegen zu einem österreichischen Ehepartner zieht, beantragt in der Regel den Titel „Familienangehöriger“, und dafür ist A1 nötig.

 

Später verlangt die Integrationsvereinbarung mit Modul 1 das Niveau A2.

 

Schweiz: A1 mündlich oder ein Kurs

 

Lebst du als Nicht-EU/EFTA-Bürgerin oder -Bürger mit B- oder C-Bewilligung in der Schweiz, braucht dein Ehepartner für den Familiennachzug A1 mündlich oder eine Anmeldung zu einem Sprachkurs, der zu A1 führt (Art. 43 und 44 AIG). So beschreibt es zum Beispiel das Migrationsamt des Kantons Zürich. Anerkannt sind unter anderem telc, Goethe, ÖSD und fide. Gefragt ist die am Wohnort gesprochene Landessprache, in der Romandie also Französisch.

 

Für die spätere Niederlassungsbewilligung (C) braucht es dann A2 mündlich und A1 schriftlich. Bist du Schweizer oder EU/EFTA-Bürgerin bzw. -Bürger, können andere Regeln gelten. Das klärst du am besten direkt mit dem kantonalen Migrationsamt oder der Schweizer Vertretung.

 

Die drei Länder im Vergleich

 

 

Deutschland

Österreich

Schweiz

Was verlangt wird

A1 vor dem Visum

A1 vor dem ersten Aufenthaltstitel

A1 mündlich oder Kursanmeldung (Nachzug zu Drittstaatsangehörigen mit B oder C)

Zertifikate

A1-Prüfungen von ALTE-Anbietern, u. a. Goethe, telc, ÖSD

In der Regel ÖIF, ÖSD, telc, Goethe

U. a. telc, Goethe, ÖSD, fide

Alter des Zertifikats

In der Regel höchstens ein Jahr

Höchstens ein Jahr bei Vorlage

Beim Kanton erfragen

Häufige Ausnahmen

Partner mit Blauer Karte oder Fachkräfte-Titel, bestimmte Staatsangehörigkeiten des Partners, EU/EWR/Schweiz, Krankheit

Unter 14, Gesundheit, Angehörige bestimmter Titelinhaber

Behinderung, Krankheit oder andere wichtige Gründe; Einzelfall klären

Danach

Integrationskurs

A2 (Modul 1)

A2 mündlich, A1 schriftlich für C

 

Welche Zertifikate anerkannt werden

 

Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen Prüfungen von Anbietern, die die Standards der ALTE erfüllen. Auf A1 sind das vor allem das Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1, telc Deutsch A1 (Start Deutsch 1) und das ÖSD Zertifikat A1. Alle drei sind gleichwertig. Laut Auswärtigem Amt spielt der Prüfungsort keine Rolle. Kursbestätigungen und andere Zeugnisse zählen nicht. Den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) solltest du dafür nicht einplanen: Er ist ein Test für die Niveaus A2 und B1.

 

Achte auf zwei Dinge: Reiche das vollständige Zertifikat mit allen bestandenen Prüfungsteilen ein, und prüfe das Datum. Hast du ein Modul wiederholt, zählt laut Auswärtigem Amt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. Jede Botschaft veröffentlicht ihr eigenes Merkblatt, und das ist für den Antrag maßgeblich. Wenn du zwischen den Anbietern schwankst, hilft dir unser Vergleich ÖSD oder Goethe. Welches Zertifikat für welches Ziel passt, zeigt unser Ratgeber TestDaF, ÖSD, Goethe oder telc.

 

So läuft die A1-Prüfung ab: Beispiel ÖSD Zertifikat A1

 

Das ÖSD Zertifikat A1 besteht aus zwei Modulen, schriftlich und mündlich, die man einzeln oder zusammen ablegen kann. Ein Gesamtzertifikat gibt es, wenn beide Module innerhalb eines Jahres am selben Prüfungszentrum bestanden sind. Für den Visumsantrag ist es am einfachsten, beide Module beim selben Termin zu machen.

 

  • Lesen: 25 Minuten, 3 Aufgaben, etwa Schilder, Anzeigen und kurze Nachrichten.
  • Hören: etwa 10 Minuten, 3 Aufgaben, kurze Durchsagen und Gespräche.
  • Schreiben: 20 Minuten, ein Formular und ein kurzer Text.
  • Sprechen: etwa 10 Minuten, Einzelprüfung mit zwei Prüfenden: sich vorstellen, ein einfaches Bild beschreiben, ein Rollenspiel.

 

Drei Beispiele

 

Vorstellung: „Ich heiße Mariana. Ich komme aus Mexiko und wohne in Puebla. Ich bin Krankenschwester. Mein Mann lebt in Graz.“

 

Formular: etwa die Anmeldung in einem Sportverein mit Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Telefon. Klingt banal, aber Vor- und Familienname werden erstaunlich oft vertauscht.

 

Rollenspiel: Auf einer Karte steht eine Situation, und du bittest um etwas oder fragst nach: „Entschuldigung, wann fährt der Bus zum Bahnhof?“ oder „Ich möchte zwei Brötchen, bitte.“

 

Tipps aus Prüfersicht

 

  • Bereite die Vorstellung vor, lern sie aber nicht wortwörtlich auswendig. Wir stellen fast immer eine Rückfrage.
  • Wenn du etwas nicht verstehst, frag nach: „Noch einmal, bitte.“ Das ist ein Zeichen von Kommunikationsfähigkeit, kein Fehler.
  • Beim Schreiben jeden Punkt der Aufgabe mit mindestens einem Satz behandeln. Kurz und vollständig ist besser als lang und lückenhaft.
  • Beim Hören zuerst die Aufgaben lesen. Du musst nicht jedes Wort verstehen.
  • Kurze, richtige Sätze genügen. Auf A1 erwartet niemand Nebensätze.

 

Mehr zur Vorbereitung findest du in unserem Artikel ÖSD-Prüfung vorbereiten.

 

Wie lange es bis A1 dauert

 

Bei uns besteht A1 aus zwei Subniveaus, A1.1 und A1.2. Jedes Subniveau umfasst 60 Stunden: 30 Stunden Live-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer und 30 Stunden begleitet auf der Lernplattform.

 

  • Intensivkurs: zwei oder mehr Termine pro Woche, etwa 6 Wochen pro Subniveau. A1 komplett in etwa 3 Monaten.
  • Extensivkurs: ein Termin à 2,5 Stunden pro Woche, etwa 3 Monate pro Subniveau. A1 komplett in etwa 6 Monaten.

 

Plane dazu ein paar Wochen Prüfungstraining mit Modelltests ein, und rechne Anmeldung, Ergebnis und Visumsunterlagen mit. Kann dein Partner schon etwas Deutsch, zeigt der kostenlose Einstufungstest (etwa 30 Minuten, von ÖSD-Prüfenden ausgewertet), wo der Einstieg sinnvoll ist. Wer mit Grundkenntnissen in A1.2 einsteigt, ist entsprechend schneller. Realistische Zeitpläne für alle Niveaus stehen in Wie lange dauert Deutsch lernen?

 

Jeder Kurs hat zwei Lehrkräfte mit DaF-Qualifikation und eine Online-Tutorin, höchstens 16 Personen. Für Alltagsdialoge zwischen den Stunden gibt es ergänzend DAIna, eine Simulation von Gesprächen in Alltagssituationen. Auf A1.1 gibt es automatisch 10 % Rabatt; die übrigen Rabatte findest du auf der Rabattseite. Rabatte werden nicht kombiniert, es sind immer höchstens 10 %.

 

Prüfung in Buenos Aires oder im Herkunftsland

 

Sprachzentrum Buenos Aires ist ÖSD-Prüfungszentrum mit der Nummer ARG 001. Wir nehmen das ÖSD Zertifikat A1 auf Papier ab, vor Ort in Buenos Aires. Alle Infos stehen auf der Seite ÖSD-Zertifikate. Unsere Lernenden, Studierende öffentlicher Einrichtungen in Argentinien und Gesundheitspersonal bekommen 15 % Rabatt auf die ÖSD-Prüfungsgebühr; dieser Rabatt ist getrennt vom Kursrabatt.

 

Lebt dein Partner woanders, kann er oder sie die Prüfung im eigenen Land bei Goethe, telc oder ÖSD ablegen, je nachdem, wo es ein Zentrum gibt. Für die Botschaft zählen alle drei gleich.

 

Nach der Einreise

 

A1 ist der Anfang. In Deutschland folgt meist der Integrationskurs. In Österreich verlangt Modul 1 der Integrationsvereinbarung später A2. In der Schweiz braucht es für die C-Bewilligung A2 mündlich und A1 schriftlich. Am besten lernt dein Partner ohne lange Pause weiter, solange das Gelernte noch frisch ist.

 

Wenn ihr loslegen wollt: Macht den Einstufungstest oder schaut euch alle Kurse an. Bei Fragen zum Deutschlernen helfen wir gern; bei rechtlichen Fragen sagen wir dir, was du die Botschaft fragen solltest.

 

Häufige Fragen

 

Braucht mein Ehepartner A1 für den Ehegattennachzug nach Deutschland?

 

In den meisten Fällen ja. § 30 Aufenthaltsgesetz verlangt, dass sich der nachziehende Ehegatte zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen kann, also A1. Kein Nachweis ist zum Beispiel nötig, wenn du in Deutschland eine Blaue Karte oder einen Fachkräfte-Titel hast oder die Staatsangehörigkeit eines Staates wie USA oder Kanada besitzt. Die Botschaft entscheidet im Einzelfall.

 

Welcher A1 Deutschtest wird für den Ehegattennachzug anerkannt?

 

Anerkannt sind A1-Prüfungen von Anbietern, die die ALTE-Standards erfüllen, darunter Goethe-Zertifikat A1, telc Deutsch A1 und ÖSD Zertifikat A1. Alle drei sind gleichwertig. Kursbestätigungen zählen nicht, und den DTZ solltest du dafür nicht einplanen.

 

Wie alt darf das A1-Zertifikat sein?

 

Für Deutschland verlangen mehrere Botschaften, dass die Prüfung in der Regel nicht älter als ein Jahr ist. In Österreich darf das Sprachdiplom bei der Vorlage nicht älter als ein Jahr sein. Prüfe die Frist im Merkblatt deiner Botschaft.

 

Ich bin Deutscher. Muss meine Frau trotzdem A1 nachweisen?

 

In der Regel ja. Die A1-Regel gilt entsprechend auch beim Nachzug zu Deutschen, mit Sonderregeln, wenn der Spracherwerb im Einzelfall nicht zumutbar ist. Ob das bei euch zutrifft, entscheidet die Botschaft.

 

Wie lange dauert es, A1 zu lernen?

 

Ohne Vorkenntnisse dauert A1 (A1.1 und A1.2) im Intensivkurs etwa 3 Monate, im Extensivkurs etwa 6 Monate. Dazu kommen ein paar Wochen Prüfungstraining.

 

Kann man die A1-Prüfung in Buenos Aires ablegen?

 

Ja. Sprachzentrum Buenos Aires ist ÖSD-Prüfungszentrum ARG 001 und nimmt das ÖSD Zertifikat A1 auf Papier vor Ort in Buenos Aires ab. In anderen Ländern kannst du Goethe, telc oder ÖSD bei einem Zentrum vor Ort wählen.

 

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er fasst die veröffentlichten Regeln mit Stand Oktober 2026 zusammen. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Botschaft oder Migrationsbehörde.

 

Daniel – DaF-Lehrer und ÖSD-Prüfer am Sprachzentrum Buenos Aires

Über den Autor

Daniel ist Politikwissenschaftler, DaF-Lehrer und ÖSD-Prüfer am Sprachzentrum Buenos Aires, dem offiziellen ÖSD-Prüfungszentrum in Argentinien. Er begleitet seit Jahren Kursteilnehmende vom ersten Niveau bis zur Prüfung und kennt die typischen Fragen und Hürden beim Deutschlernen.


Quellen

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